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Service

Für Ihren ersten Besuch in unserer Praxis möchten wir Ihnen ein paar nützliche Hinweise geben:

Ihr erster Termin bei uns

Im Fokus steht eine schnelle Terminvereinbarung, damit wir zeitnah mit Ihrer Behandlung beginnen können. Dafür werden einige Angaben benötigt, die Sie bitte zu einer möglichen telefonischen Terminvereinbarung bereithalten.

  • Ihre Beschwerden / Ihr Behandlungswunsch
  • Die Diagnose laut Verordnung / Rezept falls vorhanden
  • Die verschriebenen Behandlungen ( beispielsweise 6xKG, 6xMT)
  • Das Ausstellungsdatum der Verordnung / Rezepte und falls eingetragen der Behandlungsbeginn
  • Ihr persönlicher Terminwunsch
  • Eine Rückrufnummer unter Angabe der Zeiten Ihrer Erreichbarkeit

Besonders wenn Ihnen bereits eine ärztliche Verordnung / Rezept vorliegt, ist eine zeitnahe Terminvereinbarung geboten. Die Therapie muß bei einem Kassenrezept innerhalb von 28 Tagen begonnen werden und bei Rezepten der Berufsgenossenschaft innerhalb von 7 Tagen.

Unser Versprechen...

Behandlungsbeginn in der gleichen Kalenderwoche möglich!

Bitte ein großes und kleines Handtuch sowie die Kassenrezeptgebühr zur 1. Therapieeinheit mitbringen.

Terminabsagen

Man kann nicht immer alles planen und deshalb sind auch Terminabsagen einmal möglich. Ich bitte Sie jedoch, Termine die Sie nicht wahrnehmen können schnellstmöglich abzusagen. Die Praxistermine sind sehr vielfältig aufeinander abgestimmt. Bei einer kurzfristigen Absage, die nicht 24 Stunden im Voraus zu den Praxiszeiten gemeldet wird, muss in der Regel eine Ausfallgebühr nach Kassensatz der entsprechenden Leistung oder Privatsatz berechnet werden. Wir hoffen auf Ihr Verständnis.

Geschenkgutscheine

Sie möchten sich oder anderen eine Freude bereiten oder einfach einem lieben Menschen Danke sagen. Für Sie selbst und natürlich für Verwandte, Freunde oder Bekannte können Sie eine ganze Reihe an hübschen Behandlungsgutscheinen erwerben. Unabhängig, ob es eine festgelegte Anzahl von Behandlungen oder ein Wertgutschein sein soll, in der Praxis erhalten Sie einen passenden Geschenkgutschein.

Eigenbeteiligung

Für die meisten gesetzlichen Krankenkassen muss eine Zuzahlung erhoben werden. Die Zuzahlung besteht aus einer pauschalen Rezeptgebühr von 10,00 € und einem Anteil von 10 Prozent des Rezeptwertes. Bitte begleichen Sie den Gesamtbetrag, der an den Kostenträger abgeführt werden muss, vor Ihrer ersten Behandlung. Über die Grundlagen einer Zuzahlungsbefreiung muss Sie Ihre Krankenversicherung umfassend informieren. Falls Sie bereits zuzahlungsbefreit sind, legen Sie bitte den entsprechenden Nachweis bei Behandlungsbeginn vor.

Privatpreise

  • für therapeutische Leistungen
  • nach ärztlicher Verordnung
  • zur Verrechnung mit privaten Krankenkassen
  • zur Verrechnung bei Patienten mit Beihilfe

    Wir berechnen Ihnen den 1,5 fachen GKV Satz bis maximal den aktuellen 1,9 fachen GKV Satz. In wieweit ihre private Krankenkasse die Kosten für Heilmittel übernimmt, entnehmen sie bitte ihren Versicherungsunterlagen.

    Es gibt keine Verträge der Physiotherapiepraxen mit der Beihilfe.

    Bitte beachten Sie, daß diese Sätze für uns nicht bindend sind und die Praxis auch für Beihilfepatienten unsere Privatpreise berechnet.

Bitte ein großes und kleines Handtuch mitbringen!